Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen im Alltag unterstützt. Diese Hunde leben im selben Haushalt wie ihre Halter und helfen ihnen bei verschiedenen Aufgaben, die sie alleine nicht bewältigen können. Assistenzhunde sind mehr als nur Haustiere – sie fördern die Selbständigkeit und Lebensqualität ihrer Besitzer. Sie übernehmen Aufgaben wie das Öffnen von Türen, das Bringen von Gegenständen oder das Alarmieren im Notfall.
Die verschiedenen Arten von Assistenzhunden:
- Blindenführhunde: Unterstützen Menschen mit Sehbehinderungen und helfen ihnen, sicher durch den Alltag zu navigieren.
- Behindertenbegleithunde: Helfen Menschen mit körperlichen Einschränkungen, indem sie alltägliche Aufgaben wie das Aufheben von Gegenständen übernehmen oder Hilfe holen.
- Signalhunde: Machen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auf Geräusche aufmerksam oder warnen vor drohenden gesundheitlichen Problemen, wie Anfällen bei Epileptikern oder Stoffwechselveränderungen bei Diabetikern.
Was ist der Unterschied zwischen einem Assistenzhund und einem Therapiehund?
Assistenzhunde und Therapiehunde unterscheiden sich vor allem in ihrer Ausbildung, ihrem Einsatzgebiet und ihrer Funktion.
Assistenzhunde werden speziell für die individuellen Bedürfnisse einer einzelnen Person mit einer Behinderung ausgebildet. Sie unterstützen ihren Halter im Alltag, indem sie Aufgaben übernehmen, die aufgrund der Behinderung schwer allein bewältigt werden können, wie das Öffnen von Türen, das Holen von Gegenständen oder das Warnen bei medizinischen Notfällen. Assistenzhunde begleiten ihre Halter rund um die Uhr und haben aufgrund ihrer Funktion als medizinisches Hilfsmittel rechtlich Zugang zu öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln.
Therapiehunde hingegen sind für den Einsatz mit verschiedenen Menschen in therapeutischen Umgebungen ausgebildet. Sie arbeiten oft zusammen mit Therapeuten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Schulen, um durch ihre Anwesenheit therapeutische Effekte, wie Stressreduktion oder emotionale Stabilisierung, zu erzielen. Im Gegensatz zu Assistenzhunden sind Therapiehunde nicht auf eine einzelne Person ausgerichtet und haben keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Räumen, da sie primär in Einrichtungen tätig sind, um mehrere Personen zu unterstützen.
Therapiehunde hingegen sind für den Einsatz mit verschiedenen Menschen in therapeutischen Umgebungen ausgebildet. Sie arbeiten oft zusammen mit Therapeuten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Schulen, um durch ihre Anwesenheit therapeutische Effekte wie Stressreduktion oder emotionale Stabilisierung zu erzielen. Im Gegensatz zu Assistenzhunden sind Therapiehunde nicht auf eine einzelne Person ausgerichtet und haben keinen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Räumen, da sie primär in Einrichtungen tätig sind, um mehrere Personen zu unterstützen.
Wer hat gesetzlichen Anspruch auf einen Assistenzhund?
In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen Assistenzhund, mit Ausnahme des Blindenführhundes. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sichert Menschen mit Behinderungen zwar das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe zu, doch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Assistenzhund zu erhalten. Eine anerkannte Behinderung gemäß dem Schwerbehindertenrecht und der Nachweis, dass ein Assistenzhund zur Bewältigung des Alltags erforderlich ist, sind wesentliche Kriterien. Die Voraussetzungen und Anforderungen für die Beantragung eines Assistenzhundes können je nach Bundesland variieren. Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder dem örtlichen Sozialamt über die spezifischen Regelungen und Antragsverfahren zu informieren. Der gesetzliche Anspruch auf einen Assistenzhund gilt derzeit ausschließlich für Blindenführhunde. Für andere Beeinträchtigungen gibt es momentan keine entsprechende gesetzliche Regelung.
